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BAföG

Aktualisiert: 14.04.25

Dein Studium in Berlin als internationaler Studierender zu beginnen, ist eine Mischung aus Vorfreude und Herausforderungen. Aber keine Sorge! Mit BAföG kannst du dir finanzielle Unterstützung sichern, die vieles erleichtert. Unser Guide hilft dir dabei, den Prozess einfach und verständlich zu durchlaufen. Lass uns das gemeinsam angehen!

Schritt 1: Was ist BAföG?

BAföG ist ein staatliches Förderprogramm, das Studierenden hilft, ihre Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten während des Studiums in Deutschland zu decken. Es besteht zu 50 % aus einem Zuschuss (nicht rückzahlungspflichtig) und zu 50 % aus einem zinsfreien Darlehen. Ab 2025 können Studierende je nach individueller Bedürftigkeit bis zu 992 € monatlich erhalten. BAföG stellt sicher, dass finanzielle Schwierigkeiten den Zugang zu höherer Bildung nicht verhindern.

Schritt 2: Wer ist berechtigt?

Um BAföG zu erhalten, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Du musst in einem Vollzeitstudium an einer anerkannten Hochschule in Deutschland eingeschrieben sein

  • Du darfst beim Beginn eines Bachelorstudiums nicht älter als 30 Jahre sein, bei einem Masterstudium nicht älter als 35 Jahre

  • Du musst dich in deiner ersten Ausbildung befinden (Ausnahmen bei einem Zweitstudium möglich)

  • Deine finanzielle Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden, basierend auf deinem Einkommen und dem deiner Eltern oder deines Ehepartners

Internationale Studierende können ebenfalls BAföG erhalten, wenn sie z. B. eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis haben, als Geflüchtete anerkannt sind oder schon lange unter bestimmten rechtlichen Bedingungen in Deutschland leben.

Schritt 3: Notwendige Unterlagen sammeln

Bevor du den Antrag stellst, solltest du folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Immatrikulationsbescheinigung deiner Hochschule

  • Aufenthaltstitel (für internationale Studierende)

  • Nachweis über deine Wohnsituation (z. B. Mietvertrag)

  • Kontoauszüge, Einkommensnachweise (eigene sowie von Eltern oder Ehepartner, falls zutreffend)

  • Aktueller Steuerbescheid oder Einkommensnachweis bei selbstständigen Eltern

Je nach Situation können weitere Dokumente erforderlich sein. Eine vollständige Liste findest du im offiziellen BAföG-Portal.

Schritt 4: Online beantragen

Nutze das offizielle BAföG-Portal unter www.bafoeg-digital.de, um deinen Antrag einzureichen. Nachdem du ein Benutzerkonto erstellt hast, füllst du die Onlineformulare aus und lädst alle benötigten Unterlagen hoch. Alternativ kannst du die Formulare  herunterladen und per Post einreichen – das dauert allerdings länger.

Schritt 5: Fristen beachten

Es gibt keine bundesweite Frist, aber du solltest den Antrag frühzeitig stellen – idealerweise 2 bis 3 Monate vor Semesterbeginn. BAföG-Leistungen können rückwirkend ab dem Monat gezahlt werden, in dem der Antrag eingegangen ist. Folgeanträge sollten ca. 8 Wochen vor Ablauf der aktuellen Förderung eingereicht werden. Dein Studentenwerk vor Ort gibt Auskunft über individuelle Fristen.

Schritt 6: Entscheidung abwarten

Nach Einreichung prüft das zuständige BAföG-Amt deinen Antrag. Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen. Du wirst kontaktiert, falls Unterlagen fehlen oder Fragen bestehen. Nach der Prüfung erhältst du einen Bewilligungsbescheid mit Angabe des Förderbetrags und der Zahlungsmodalitäten.

Schritt 7: Förderung erhalten und nutzen

Der bewilligte Betrag wird monatlich auf dein Konto überwiesen. Die Förderung kann für Miete, Lebensmittel, Fahrtkosten, Krankenversicherung und Lernmaterialien verwendet werden. Seit 2024 ist es außerdem möglich, BAföG-Mittel für Sprachkurse, Prüfungsgebühren und Lernhilfen zu nutzen – mit Nachweisen und Begründung.

Schritt 8: Jährlich verlängern

BAföG wird für jeweils ein Studienjahr bewilligt und muss jährlich neu beantragt werden. Die Verlängerung ist inzwischen einfacher, oft sind weniger Unterlagen nötig – vor allem, wenn sich deine finanzielle Situation nicht verändert hat. Stelle den Folgeantrag frühzeitig online, um Lücken in der Förderung zu vermeiden.

Schritt 9: Darlehen zurückzahlen

Nur der Darlehensanteil des BAföG muss zurückgezahlt werden – frühestens fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit. Die Rückzahlung ist auf maximal 10.010 € begrenzt. Sie erfolgt zinsfrei und kann bei niedrigem Einkommen angepasst oder gestundet werden. Frühzeitige Rückzahlung oder überdurchschnittliche Leistungen können zu einem Teilerlass führen.

Dieser Ratgeber hilft dir dabei, den BAföG-Prozess strukturiert und sicher zu durchlaufen, damit du während deines Studiums in Deutschland die finanzielle Unterstützung erhältst, die du brauchst.

* Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keinen Ersatz für professionelle Beratung dar; wir übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für etwaige Folgen, die sich aus der Nutzung dieser Informationen ergeben. Mehr dazu findest du in unseren AGB.

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